In der Tschechischen Republik haben Mitarbeiter, die auf betriebsliche Dienstreisen geschickt werden, Anspruch auf Tagespauschalen zur Deckung der Verpflegungskosten, die ihnen während ihrer Abwesenheit vom regulären Arbeitsort entstehen. Diese Pauschalen sind durch Regierungsverordnungen geregelt und gelten als steuerfreies Einkommen, sofern sie innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen bleiben und die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Um Anspruch auf Tagespauschalen zu haben, müssen Mitarbeiter:
Für die Arbeit außerhalb ihres üblichen Arbeitsortes unterwegs sein.
Sie müssen sich auf einer Geschäftsreise befinden, die an einem einzigen Kalendertag mehr als fünf Stunden dauert.
Die Anspruchsberechtigung für Tagespauschalen wird auf der Grundlage der Gesamtdauer der Reise während eines Kalendertages, berechnet ab Mitternacht, ermittelt.
In der Tschechischen Republik werden die Tagespauschalen nach Stundensätzen berechnet.
Inlandsreisen
Für Dienstreisen innerhalb der Tschechischen Republik haben Mitarbeiter Anspruch auf Tagegelder zur Deckung der Ausgaben.
Beispiel: Ein Mitarbeiter reist von Prag nach Brünn in der Tschechischen Republik und hat die folgenden Reisedaten eingegeben:
In der Payhawk-Vorlage werden die entsprechenden Spalten auf der Grundlage der vom Arbeitnehmer eingegebenen Daten wie folgt ausgefüllt:
Bestimmungsort: Tschechische Republik
Zielort-Code: CZE-Brno
Währung: CZK
5-12 Stunden. 177
12-18 Stunden. 271
24 Stunden. 422
Frühstück. Mittagessen. Abendessen. 126,6. 274,3. 316,5.
In diesem Fall berechnet das System die Raten wie folgt:
24 Stunden: Da der Mitarbeiter 24 Stunden von 30. Juli 08:00 Uhr bis 31. Juli 08:00 Uhr unterwegs war, werden 422 CZK berechnet und in der Tagespauschale berücksichtigt.
8-12 Stunden: Da der Mitarbeiter vom 31. Juli um 8:00 Uhr bis zum 31. Juli um 20:00 Uhr 12 Stunden unterwegs war, werden 271 CZK berechnet und in der Tagespauschale berücksichtigt.
Frühstück: 126,6 CZK werden berechnet und in der Tagespauschale berücksichtigt.
Mittagessen: 274,3 CZK werden berechnet und in der Tagespauschale berücksichtigt.
Abendessen: 316,5 CZK werden berechnet und in der Tagespauschale berücksichtigt.
Auslandsreisen
Bei internationalen Dienstreisen gelten unterschiedliche Tarife. Die Tagespauschale hängt vom jeweiligen Zielland ab.
Beispiel: Ein Mitarbeiter reist von Prag (Tschechische Republik) nach Brüssel (Belgien) und hat die folgenden Reisedaten eingegeben:
In der Payhawk-Vorlage werden die entsprechenden Spalten auf der Grundlage der vom Arbeitnehmer eingegebenen Daten wie folgt ausgefüllt:
Bestimmungsort: Belgien
Zielort-Code: BEL-Brüssel
Währung: EURO
5-12 Stunden. 17
12-18 Stunden. 33
24 Stunden. 50
Frühstück. Mittagessen. Abendessen. 15. 32,5. 37,5.
In diesem Fall berechnet das System die Raten wie folgt:
24 Stunden: Da der Mitarbeiter vom 25. Juli, 09:00 Uhr, bis zum 26. Juli, 09:00 Uhr, 24 Stunden unterwegs war, werden 50 EURO berechnet und in der Tagespauschale berücksichtigt.
5-12 Stunden: Da der Mitarbeiter vom 26. Juli, 09:00 Uhr, bis zum 26. Juli, 20:00 Uhr, 11 Stunden unterwegs war, werden 17 EUR berechnet und in der Tagespauschale berücksichtigt.
Frühstück: 15 EURO werden berechnet und in der Tagespauschale berücksichtigt.
Mittagessen: 32,5 EURO werden berechnet und in der Tagespauschale berücksichtigt.
Abendessen: 37,5 EURO werden berechnet und in der Tagespauschale berücksichtigt.